ARTIKEL 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalten sowie aller Mitbürger.
(2) Jeder Mitbürger bekennt sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
(4) Beamte sowie Personen des Öffentlichen Rechts sind von Zivilprozessen ausgeschlossen
(5) Jeder Bürger hat das Recht auf Selbstverteidigung.
ARTIKEL 2
(1) Die Missachtung jeglicher Gesetze wird mit Erziehungsmaßnahmen, Geldtstrafen, Arbeitslager oder Haftzeiten individuell bestaft.
(2) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
(3) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
ARTIKEL 3
(1) Hallo, ich werde mal ein Gesetz!
(2) Für das Fahren eines Kraftfahrzeuges (Mottorad, LKW, PKW, Boot, Flugzeug) benötigt man einen Führerschein.
(3) Für das Jagen benötigt man eine Jagdlizenz.
ARTIKEL 1
(1) Jeder Mitbürger ist im Grundprinzip unschuldig, bis dem Gegenteil bewiesen wurde.
(2) Beweismittel sind Zeugenauassagen, Ermittlungsberichte, Aktenführungen der Staatlichen Fraktionen sowie die Feststellung und Beschlagnahmung der Gerichte und Facharbeitern.
(3) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
ARTIKEL 1 - Defintion Straftat
(1) Eine Straftat beginnt mit dem Vorsatz, dem Ziel, ein Gesetz oder einer moralischen Ethik mit (struktureller-) Gewalt ohne Einwilligung umzusetzen.
(2) Straftaten sind im Strafenkatalog aufgegliedert. Dessen Bußgelder und Haftzeiten können nur vor einem Gericht erlassen werden.
(2.1) Straften können vom Bürgermeister Begnagidgt werden.
(3) Das StGB. darf nur von Staatlichen Behörden, Army, Police, FIB und dem Deparment of Justice umgesetzt werden. Private Unternehmen und Subunternehmen sind davon ausgeschlossen.
(4) Eine Anzeige darf nur dann aufgenommen werden, sobald Sie mehr wie eine Ordnungswidrigkeit entspricht.
ARTIKEL 2 - Strafvollzug und Ordnungswidrigkeit
(1) Der Strafvollzug findet an einem geeigneten Ort, wie einer Zelle oder dem Staatsgefängnis statt.
(1.1) Die vorläufige Festnahme, beinhaltet die Eigensicherheit und Klarstellung des Vorwurfs. Die Vorläufige Festnahme darf überall erfolgen.
(2) Ein zu Haft verurteilter Mitbürger, hat das Recht, jederzeit in seiner Haft mit einem Anwalt oder Artzt (sofern möglich) zu sprechen.
(2.1) Ist kein Anwalt vorhanden, so übernimmt die aktuelle Staatsfraktion die Vertretung des Anwalts.
(2.2) Vertritt die Staatsfraktion, den Anwalt, so müssen die Vorwürfe des Straftäters vollständig vorgelesen werden. Das Gespräch muss dukumentiert werden. Darin beinhaltend, die Aussagen des Angeklagten / Häftlings und dessen Berufungsanträge.
(2.3) Äußert sich der verurteilter Mitbürger nicht zu den Vorwürfen und Straftaten, so gilt in die Unschuldsvermutung (ARTIKEL 1; §1 BGB). Die Vorwürfe müssen dann nachweislich in einem Dokumentenähnlichen Ermittlungsaufschreib von mehr wie einem unparteischen begläubigt werden.
(2.4) Eine Ordnungswidrigkeit muss anders, wie bei einer Straftat, ohne die Unschuldsvermutung (ARTIKEL 1; §1 BGB) verordnet werden.
(3) Ein Mitbürger kann in einem Strafprozess maximal 120 Hafteinheiten erhalten (Lebenslang). Das Bußgeld wird nicht limitiert.
(3.1) Ist ein Strafprozess beendet, so darf dieser nicht erneut eröffnet werden.
ARTIKEL 3 - Strafvollzug
(1) Strafvollzugsberechtigt, sind das FIB und das Police Deparment. Der Vollzug wird durch die Army begleitet.
(2) Der Strafvollzug findet, wenn mehr wie 30 Hafteinheiten (30 Minuten), beim Staatsgefängnis unter der Aufsicht der Army statt.
(2.1) Ist die Army in diesem moment nicht erreichbar, so bekommt der Straftäter, sofern nicht von allgemeiner Gefahr auszugehen, eine Bewährungspflicht.
(2.2) Ist von allgemeiner Gefahr auszugehen, so kann der Straftäter nur mit hochrangigen Ärtzlichem Athest sich aus diesem Status entziehen.
(2.3) Wenn von dem Strafenkatalog unter 30 Hafteinheiten (30 Minuten) angeordnet, so müssen diese Hafteinheiten sofort vollzogen werden.
(3) Die Haftzeit beginnt ab der Festnahme.
(4) Wird die Haftzeit deutlich von einer Staatsfraktion überschritten, so hat der Straftäter ein Entschädigungsrecht (Rückzahlung der zu viel abgesessenen Haftzeiten, je Minute, 1000$), sofern eine Dokumenation des Straftäters durch Zeugen oder ähnlichen Mitteln bezeugt wird.
ARTIKEL 4 - Bewährungspflicht
(1) Die Bewährungspflicht ist für jeden Häftling bestimmt, dessen Haftzeit noch fällig ist.
(1.1) Sofern nicht alle Hafteinheiten abgessesen, und man von der Army nicht freigegeben wurde (Meldepflicht), ist man Automatisch nach StGB ARTIKEL 3 §2.1 Bewährungspflichtig.
(1.2) In dieser Zeit darf der Häftling sich frei aufhalten, aber in keinster Weise Aufälligkeiten wie Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten erhalten, da sonst der Haftvollzug sich direkt vor Ort, nach feststellung einer dieser Taten, die noch anstehnde Haftzeit in der nächsten Zelle vollzogen wird.
(1.3) Die dabei neu aufgenommen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten werden zusätzlich berechnet und fallen noch unter die selbe Strafvollzugsmaßnahme.
ARTIKEL 1
(1) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
(2) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
(3) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
ARTIKEL 1
(1) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
(2) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
(3) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
ARTIKEL 1
(1) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
(2) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
(3) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
ARTIKEL 1 - Zuständigkeiten
(1) Das Oberste Gericht wird geführt vom Deparment of Justice. Dessen Entscheidungen sind geltend und nicht Berufbar.
(2) Das Gericht ist vollständig besetzt, sobald der Vorsitzende Richter, die Staatsanwaltschaft, die Kläger (meistens Police, Army, FIB) und der Angeklagte vorsitzen.
(3) Ein Gerichtsverfahren wird genehmigt, sobald bekannt ist, dass die Vollständigkeit des Gerichtes und der Dokumentation der Anklageschrift vorhanden ist.
(3.1) Gerichtsverfahren können durch den Staatsanwalt und Lizenzierte Rechtsverteidiger beantragt werden.
(3.1.1) Der Staatsanwalt darf in in Ausnahmesituationen(Terrorstatus) vom Police Deparment, Army oder FIB verteten werden.
(3.2) Eilverfahren, welche sofort ausgerufen werden dürfen, müssen nicht beantragt werden.
ARTIKEL 2 - Gerichtsverfahren
(1) Das Oberste Gericht wird geführt vom Deparment of Justice. Dessen Entscheidungen sind geltend und nicht Berufbar.
(2) Das Gericht ist vollständig besetzt, sobald der Vorsitzende Richter, die Staatsanwaltschaft, die Kläger (meistens Police, Army, FIB) und der Angeklagte vorsitzen.
(3) Ein Gerichtsverfahren wird genehmigt, sobald bekannt ist, dass die Vollständigkeit des Gerichtes und der Dokumentation der Anklageschrift vorhanden ist.
(3.1) Gerichtsverfahren können durch den Staatsanwalt und Lizenzierte Rechtsverteidiger beantragt werden.
(3.2) Eil verfahren, welche über den Lizenzierte Rechtsverteidiger sofort ausgerufen werden dürfen, müssen nicht beantragt werden.
ARTIKEL 3 - Eilverfahren
(1) Eilverfahren welche über Lizenzierte Rechtsverteidiger ausgerufen werden können, dürfen nur an geeigneten Orten StGB ARTIKEL 1 §1 angewendet werden.
(1.1) Eilverfahren müssen, sobald ausgerufen, auf eine normale Gerichtsverurteilung verzichten und das Ergebnis des Eilverfahrens aktzeptieren.
(1.2) Diese müssen mündlich an die jeweilige Behörde (Staatsfraktion) von dem Angeklagten / Verdächtigen ausdrücklich mit "Ja ich möchte ein Eilverfahren" bestätigt werden. Erst dann darf das Eilverfahren veranlasst werden.
(1.3) Eilverfahren beinhalten die Beschuldigungen und dessen Buße aufzuzählen. Die Verhandlungen gehen dann mit einem Hochrangigen oder Befugten Personal direkt vor Ort los.
(1.4) Bei keiner Stellungsnahme, sind die Ausführenden Kräfte (Staatsfraktionen) dazu verpflichtet, Nachweise in Form von Fakten darzustellen.
ARTIKEL 1
(1) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
(2) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
(3) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
ARTIKEL 1
(1) Das Beteiligen im Straßenverkehr, beginnt beim verlassen des eigenen Grundstücks.
(2) Dass Missachten des StvO gilt als Ordnungswidrigkeit.
(3) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
ARTIKEL 1
(1) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
(2) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
(3) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
ARTIKEL 1
(1) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
(2) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!
(3) Hallo, das hier wird mal ein Gesetz!